Erben & Vererben

Was bedeutet „Erben und Vererben“?

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, bleiben nicht nur Erinnerungen, sondern auch materielle Werte wie Geld, Immobilien oder persönliche Gegenstände zurück. Diese nennt man das „Erbe“. Die Personen, die das Erbe erhalten, werden „Erben“ genannt. Das „Vererben“ ist der Prozess, bei dem der Verstorbene (der Erblasser) sein Vermögen auf andere Menschen überträgt. Dabei hilft das Erbrecht, die Regeln zu klären, nach denen das geschieht.

Was ist das Erbrecht?

Das Erbrecht ist der Teil des Gesetzes, der festlegt, was mit dem Besitz einer Person nach ihrem Tod geschieht. Es gibt klare Regelungen darüber, wer erbt, wenn keine Anweisungen (wie ein Testament oder Erbvertrag) hinterlassen wurden. Aber auch, wenn jemand ein Testament oder einen Erbvertrag erstellt, sind bestimmte Rechte und Pflichten zu beachten.

Die gesetzliche Erbfolge

Wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert, greift die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, das Erbrecht bestimmt, wer zuerst erbt. In Deutschland erben normalerweise die nächsten Verwandten, also:

  1. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  2. Kinder des Verstorbenen
  3. Weitere Verwandte wie Eltern, Geschwister oder Großeltern

Jeder Erbe erhält einen bestimmten Anteil, der vom Verwandtschaftsgrad abhängt. Wenn niemand aus der Familie lebt, geht das Erbe an den Staat.

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist ein Dokument, in dem eine Person (der Erblasser) festlegt, wer was erben soll. Man kann dabei sowohl Verwandte als auch Freunde oder gemeinnützige Organisationen bedenken. In einem Testament kann man aber auch andere Wünsche äußern, wie z. B. Anweisungen zur Beerdigung oder wer den Nachlass verwalten soll.

Ein Testament muss gewisse Formen einhalten, um gültig zu sein:

  • Es muss handschriftlich verfasst sein (oder notariell beurkundet).
  • Es muss das Datum enthalten.
  • Der Verfasser muss es unterschreiben.

Wer sich unsicher ist, kann sich von einem Notar beraten lassen, damit das Testament rechtssicher ist.

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist eine weitere Möglichkeit, die Erbfolge festzulegen. Im Gegensatz zum Testament handelt es sich hierbei um eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer anderen Person. Das Besondere am Erbvertrag ist, dass er nicht so leicht zu ändern ist wie ein Testament – er erfordert die Zustimmung aller Vertragsparteien.

Ein Erbvertrag wird oft genutzt, wenn der Erblasser bestimmte Vereinbarungen treffen möchte, die im Testament nicht so einfach umzusetzen wären, oder wenn er sich vertraglich binden will, z. B. in Familienunternehmen.

Weitere wichtige Aspekte

  • Pflichtteil: Selbst wenn jemand im Testament nicht berücksichtigt wurde, haben bestimmte nahe Verwandte (z. B. Ehepartner oder Kinder) einen Anspruch auf einen Teil des Erbes – den sogenannten Pflichtteil. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Nachlassverwaltung: Es ist wichtig, sich um die Verwaltung des Nachlasses zu kümmern. Dazu gehört das Auflösen von Bankkonten, das Veräußern von Immobilien oder das Bezahlen von Schulden des Verstorbenen.

Erbschein

Was ist das und wofür braucht man ihn?

 

Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument, das von einem Nachlassgericht ausgestellt wird und die Erben eines Verstorbenen rechtlich anerkennt. Er dient als Nachweis für die Erbfolge und bestätigt, wer die gesetzlichen oder testamentarischen Erben sind. Der Erbschein ist besonders wichtig, wenn es um die Verwaltung des Nachlasses geht, insbesondere bei der Übertragung von Vermögenswerten wie Immobilien, Bankkonten oder anderen Wertgegenständen.

 

Wofür benötigt man einen Erbschein?

Nachweis der Erbenstellung: Der Erbschein belegt, dass eine Person berechtigt ist, den Nachlass zu verwalten und zu erben.

Zugriff auf Konten und Vermögenswerte: Banken und andere Institutionen verlangen oft einen Erbschein, bevor sie den Zugriff auf Konten oder Vermögenswerte gewähren.

Verkauf von Immobilien: Bei der Übertragung von Eigentum an Immobilien ist ein Erbschein in der Regel erforderlich.

Rechtliche Absicherung: Der Erbschein schützt die Erben vor möglichen Ansprüchen Dritter.

 

Was muss beachtet werden?

 

Antragstellung: Der Antrag auf einen Erbschein muss beim zuständigen Nachlassgericht gestellt werden. Dies kann in der Regel nur von den gesetzlichen oder testamentarischen Erben erfolgen.

 

Unterlagen: Für die Beantragung sind verschiedene Unterlagen erforderlich:

Sterbeurkunde des Verstorbenen
Personalausweise oder Reisepässe der Antragsteller
Testament (falls vorhanden)
Nachweise über Verwandtschaftsverhältnisse (z.B. Geburtsurkunden)

 

Kosten: Die Gebühren für die Ausstellung eines Erbscheins richten sich nach dem Wert des Nachlasses und können variieren.

 

Fristen: Es gibt keine gesetzliche Frist zur Beantragung eines Erbscheins, jedoch kann es sinnvoll sein, dies zeitnah zu tun, um Verzögerungen bei der Nachlassverwaltung zu vermeiden.

 

Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Personen erben, müssen alle Miterben dem Antrag zustimmen. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, eine notarielle Beurkundung vorzunehmen

Fazit

Der Tod eines geliebten Menschen bringt oft nicht nur Trauer, sondern auch viele rechtliche Fragen mit sich. Um Streit und Unklarheiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, frühzeitig über ein Testament oder einen Erbvertrag nachzudenken. Klare Regelungen erleichtern es den Angehörigen, den letzten Willen zu erfüllen, und sorgen dafür, dass das Erbe so verteilt wird, wie es sich der Verstorbene gewünscht hat.